Studiengebührenstelle
Mit dem Studiengebührenabschaffungsgesetz vom 21.12.2011 werden die allgemeinen Studiengebühren zum Ende des WS 2011/2012 abgeschafft.
Es werden für Meisterschüler und den Aufbaustudiengang Studiengebühren in Höhe von 120 € pro Semester erhoben.